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28. Mai 2025 | Erstellt von Redaktion Cyberriskmanager.de

KI-Schulungspflicht – ein neues Kapitel für Unternehmen

KI-Schulungspflicht Unternehmen

Die KI-Schulungspflicht für Unternehmen ist seit Februar 2025 verbindlich – und verändert den Umgang mit Künstlicher Intelligenz grundlegend. Wer KI-Systeme entwickelt oder nutzt, muss sicherstellen, dass seine Mitarbeitenden über die nötigen Kompetenzen verfügen. Diese gesetzliche Vorgabe betrifft Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen in der gesamten Europäischen Union.

Seit dem 2. Februar 2025 ist es offiziell: Unternehmen in der EU stehen in der Pflicht, ihre Mitarbeitenden auf den kompetenten Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) vorzubereiten. Mit Artikel 4 des EU AI Acts hat die Europäische Kommission eine klare Richtung vorgegeben – und damit eine Lücke geschlossen, die in vielen Organisationen lange übersehen wurde.

Was auf den ersten Blick wie eine zusätzliche bürokratische Belastung wirken mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als entscheidender Hebel für Zukunftssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Die Anforderungen sind nicht auf Großunternehmen beschränkt: Jedes Unternehmen, das KI-Systeme entwickelt, nutzt oder durch Dritte nutzen lässt, ist betroffen – unabhängig von Branche oder Größe.

Die KI-Schulungspflicht gemäß Artikel 4 des EU AI Acts ist seit Februar 2025 für alle Unternehmen, die KI einsetzen oder entwickeln, rechtsverbindlich. Es handelt sich hierbei nicht um eine Empfehlung, sondern um eine klare gesetzliche Vorgabe.

Rechtsanwalt Christian Solmecke, WBS.LEGAL

Dabei geht es um mehr als reine Technik: Gefordert wird ein ganzheitliches Verständnis von KI, inklusive regulatorischem Wissen, ethischem Bewusstsein und Anwendungskompetenz. Unternehmen stehen somit vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen nicht nur geeignete Schulungsformate bereitstellen, sondern auch intern Strukturen schaffen, um dieses Wissen nachhaltig zu verankern.

Artikel 4 des EU AI Acts: Was bedeutet die KI-Schulungspflicht konkret?

Mit Artikel 4 des EU AI Acts hat die Europäische Union eine grundlegende Vorschrift zur KI-Schulungspflicht für Unternehmen eingeführt. Sie verpflichtet alle Organisationen, die KI-Systeme entwickeln, einsetzen oder bereitstellen, ihre Mitarbeitenden entsprechend weiterzubilden. Ziel ist es, ein gemeinsames Mindestmaß an Kompetenz im sicheren, sachgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Technologien zu gewährleisten.

Konkret bedeutet das: Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ihre Teams in der Lage sind, die Funktionsweise von KI-Systemen zu verstehen, deren Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Absicherung und zur Vermeidung von Fehlentscheidungen zu treffen. Dies betrifft nicht nur Entwicklerinnen und Entwickler, sondern ebenso Anwender:innen in Fachabteilungen, Führungskräfte und externe Partner.

Der Begriff „KI-Kompetenz“ wird im Gesetz umfassend definiert und umfasst neben technischem Know-how auch ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der ethischen Dimensionen beim Einsatz von KI. Wer beispielsweise ein System nutzt, das Bewerbungen vorsortiert, muss nicht nur dessen Funktionslogik verstehen, sondern auch mögliche Diskriminierungsrisiken erkennen können.

Die Schulungspflicht ist dabei nicht optional. Unternehmen müssen dokumentieren, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um diese Anforderungen zu erfüllen. Fehlen diese Nachweise, können daraus erhebliche Haftungsrisiken entstehen – insbesondere bei Vorfällen, bei denen mangelnde Kompetenz zum Schaden geführt hat.

Wer ist betroffen?

Die Schulungspflicht aus Artikel 4 des EU AI Acts betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder nutzen – und das unabhängig von ihrer Größe, Branche oder internen IT-Kompetenz. Damit setzt die Europäische Union ein starkes Zeichen: Der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit Künstlicher Intelligenz soll kein exklusives Thema für Technologieunternehmen oder Konzerne bleiben, sondern zur allgemeinen betrieblichen Grundvoraussetzung werden.

Betroffen sind:

  • Entwickler:innen von KI-Systemen, etwa in Tech-Start-ups, Softwarehäusern oder Forschungsabteilungen.
  • Betreiber:innen, also Unternehmen, die KI-basierte Lösungen in ihren eigenen Prozessen oder Produkten einsetzen.
  • Nutzer:innen, zum Beispiel Fachabteilungen, die mit KI-gestützten Analysetools oder Entscheidungsmodellen arbeiten.
  • Externe Dienstleister, sofern sie im Auftrag eines Unternehmens mit KI-Systemen umgehen – etwa im Rahmen von Outsourcing, Beratung oder Projektmanagement.

Besonders heikel: Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind nicht ausgenommen. Viele dieser Betriebe nutzen inzwischen cloudbasierte KI-Anwendungen zur Datenanalyse, Kundenkommunikation oder Automatisierung – oft ohne sich der technischen und rechtlichen Implikationen bewusst zu sein. Laut BSI-Lagebericht ist das Sicherheitsbewusstsein in KMU vielfach noch unzureichend ausgeprägt, obwohl sie zunehmend Ziel von Cyberangriffen werden.

Unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße oder Branche – sobald Sie KI-Systeme entwickeln, nutzen oder auch nur durch Dritte nutzen lassen, greift diese Schulungspflicht. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind explizit eingeschlossen.

Rechtsanwalt Christian Solmecke, WBS.LEGAL

Diese breite Auslegung stellt sicher, dass die Anwendung von KI in ganz Europa auf einem soliden Fundament aus Wissen und Verantwortung ruht – unabhängig davon, ob sie in der IT-Abteilung, im Kundenservice oder in der Produktion erfolgt.

Was umfasst KI-Kompetenz?

KI-Kompetenz umfasst weit mehr als technisches Verständnis. Gefordert ist ein ganzheitliches Wissen über den Aufbau und die Funktionsweise von KI-Systemen, über rechtliche Rahmenbedingungen sowie über ethische Fragestellungen im Umgang mit automatisierten Entscheidungen.

Technisches Know-how befähigt Mitarbeitende, KI-Systeme zu verstehen und kritisch zu hinterfragen. Regulatorisches Wissen sorgt dafür, dass rechtliche Vorgaben wie Datenschutz und Transparenz eingehalten werden. Ergänzt wird dies durch ein ethisches Bewusstsein, um etwaige Diskriminierungen oder Fehlentscheidungen frühzeitig zu erkennen.

Kurz gesagt: Die Schulungspflicht soll sicherstellen, dass Unternehmen nicht nur technologisch, sondern auch rechtlich und moralisch auf der Höhe sind – und damit KI sicher und verantwortungsvoll einsetzen können.

Umsetzung der KI-Schulungspflicht

Die KI-Schulungspflicht für Unternehmen lässt sich flexibel umsetzen – entscheidend ist, dass die Schulungen zielgerichtet, dokumentiert und nachweisbar sind. Möglich sind interne Schulungen, externe Seminare oder digitale Formate wie E-Learning. Wichtig ist, dass die Inhalte auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmt sind: Entwickler:innen benötigen technisches Detailwissen, Führungskräfte eher rechtliche und ethische Grundlagen.

„Auch wenn der EU AI Act keine direkten Bußgelder für die reine Missachtung der Schulungspflicht vorsieht, können Versäumnisse hier empfindliche Haftungsrisiken nach sich ziehen – insbesondere bei Datenschutzverstößen oder Diskriminierung durch KI.“

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Unverzichtbar ist die Dokumentation: Nur wer seine Schulungsmaßnahmen nachweisen kann, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Dies ist insbesondere bei Prüfungen oder Vorfällen mit KI-Beteiligung relevant. Der Faktor Mensch bleibt oft das schwächste Glied in der Sicherheitskette. Daher sollte die Schulung nicht als einmalige Maßnahme, sondern als Teil einer kontinuierlichen Sicherheitskultur verstanden werden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Der EU AI Act sieht bei der KI-Schulungspflicht keine direkten Bußgelder vor, dennoch kann eine Missachtung empfindliche Folgen haben. Denn Schulungen sind Teil der allgemeinen Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers. Werden sie vernachlässigt, kann dies im Ernstfall rechtlich relevant werden, etwa bei Datenschutzverstößen oder Diskriminierungsfällen durch KI-Systeme.

Entscheidend ist der Nachweis: Sie müssen umfassend dokumentieren, dass Ihre Mitarbeiter in technischen, rechtlichen und ethischen Aspekten der KI geschult wurden. Diese Dokumentation ist im Schadensfall oder bei Prüfungen unerlässlich.

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Zudem erhöht mangelnde Schulung die Angriffsfläche für Cyberkriminelle. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt ausdrücklich: Viele Sicherheitsvorfälle entstehen durch fehlende Kompetenz im Umgang mit digitalen Systemen. Gerade bei KI, die selbstständig Entscheidungen trifft, können falsche Eingaben oder ein fehlendes Verständnis schnell zu wirtschaftlichen Schäden oder Reputationsverlust führen.

Auch auf Kundenseite wächst der Druck: Geschäftspartner und Auftraggeber erwarten zunehmend, dass Unternehmen den sicheren Einsatz von KI nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch im Griff haben. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, verliert Vertrauen – und womöglich auch Aufträge.

Die Schulungspflicht ist also kein bloßes Verwaltungsdetail, sondern ein strategischer Baustein moderner Unternehmensführung.

Fazit: Proaktive Schulungen als Wettbewerbsvorteil

Die KI-Schulungspflicht für Unternehmen ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist eine Chance. Wer frühzeitig in die Kompetenz seiner Mitarbeitenden investiert, stärkt Sicherheit, Vertrauen und Innovationsfähigkeit. Unternehmen mit gut geschultem Personal sind besser gewappnet gegen Risiken und genießen höhere Akzeptanz bei Kunden und Partnern. Schulungen fördern zudem eine Kultur der Verantwortung. Ein zentraler Erfolgsfaktor im digitalen Wandel.

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